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Wien (PK) – Beim Ankauf von Einsatzfahrzeugen sollen die Feuerwehren ab 1. Jänner 2027 automatisch von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) – anstatt der bisherigen Rückvergütung – befreit sein. Für den dazu gemeinsam von FPÖ, ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen vorgelegten Antrag zur Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes gab es heute im Budgetausschuss einstimmig grünes Licht. Alle Fraktionen sprachen von einer wichtigen Entbürokratisierungsmaßnahme für die Feuerwehren.
Mit der einstimmig angenommenen Novelle zum Normverbrauchsabgabegesetz (1163/A) kommen die fünf Parlamentsfraktionen einer Entschließung des Nationalrats nach. Ziel ist es, die Feuerwehren von Verwaltungsaufwand zu entlasten. Derzeit wird die NoVA für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren nachträglich rückerstattet, nun ist eine direkte NoVA-Befreiung vorgesehen. Das Nachweis- und Kontrollverfahren für begünstigte Fahrzeuge lehnt sich dabei an das schon bestehende und bewährte Prozedere für Kraftfahrzeuge von Menschen mit Behinderungen an, wobei bei den Fristen für die Vorlage der Nachweise beim Fahrzeughändler eine Abweichung vorgesehen ist. Begründet wird das mit in der Regel notwendigen Umbauten bei Einsatzfahrzeugen. Der damit verbundene leicht erhöhte Verwaltungsaufwand für Fahrzeughändler erscheine vertretbar, heißt es seitens FPÖ, ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen. Schließlich soll die NoVA-Befreiung auch bei bestimmten Finanzierungs- und Leasinggestaltungen Gültigkeit behalten und der Finanzminister ermächtigt werden, das Verfahren durch Verordnungen weiter zu vereinfachen.
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